VG Augsburg: Versagungsgegenklage, Zuwendungsrecht, Corona-Pflegebonus, Tätigkeit im Krankenhaus, Ergotherapeutin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 25 Stunden, teilweise pflegerische Tätigkeit von weniger als 25 Wochenarbeitsstunden nachgewiesen durch Arbeitgeberbescheinigung, teilweise Abhilfeentscheidung und dahingehende übereinstimmende Erledigungserklärung, keine Auslegung der Richtlinie, keine willkürliche Verwaltungspraxis, kein atypischer Ausnahmefall, keine Gleichheit im Unrecht
Urteil vom 25.03.2022 – Au 8 K 20.1596